Ein Urteil des Bundesgerichtshofes gefährdet viele Online-Weiterbildungen – doch wir beugen vor
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sorgt für Aufregung in der Weiterbildungsbranche: Digitale Angebote brauchen in bestimmten Fällen eine behördliche Zulassung. Fehlt sie, drohen Anbietern zehntausende Euros Regressforderungen und Geldbußen. Was die BGH-Entscheidung für unser Online-Angebot bedeutet.
Im Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof, dass Verträge über Fernunterricht ungültig sind, wenn der Anbieter keine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besitzt.
In dem Fall musste ein Kollege dem Kläger 23.500 € für ein neunmonatiges Online-Business-Mentoring-Programm zurückzahlen und wurde mit einer Geldbuße von 10.000 € belegt. Das zeigt, wie ernst die rechtlichen Konsequenzen sind.
Für das perspektiven-Institut bedeutet das ein erhebliches Risiko. Dürfen wir also keine Online-Seminare anbieten? Doch, wir dürfen, solange wir die Vorgaben des „Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ einhalten.
Online-Seminare sind dann nicht zulassungspflichtig, wenn alle Teilnehmenden gleichzeitig in einem virtuellen Raum zusammenkommen. Werden den Teilnehmenden allerdings später Aufzeichnungen bereitgestellt, handelt es sich um asynchrones, also zulassungspflichtiges Lernen.
Viele Kolleginnen und Kollegen werben jedoch damit, dass alle Inhalte auch später abrufbar sind, und gehen damit ein hohes Risiko ein. Denn dieses Angebot fällt unter den zulassungspflichtigen Fernunterricht. Die Zulassung kostet mehrere Tausend Euro, meist zwischen 150 und 200 % der Teilnehmergebühr. Eine Nicht-Zulassung kann Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend Euro verursachen, wie der BGH-Fall zeigt.
Deshalb bieten wir unser Seminar „Train the Online-Trainer“ ausschließlich synchron an, also mit allen Teilnehmenden gleichzeitig im virtuellen Raum und ohne Aufzeichnungen.