Mit dem Bildungsurlaub „5 Tage schlauer“: Unsere NLP-Ausbildungen sind jetzt in Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt. Damit können Thüringer Arbeitnehmer jedes Jahr 5 Tage bezahlte Freistellung in Anspruch nehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie dafür tun müssen. Und Sie finden die Antragsformulare – einfach klicken und `runterladen.
Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen. Technologische und organisatorische Veränderungen schaffen ständig neue Fakten. Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern ist eine lebenslange Herausforderung.
Mit dem Bildungsfreistellungsgesetz hat Thüringen eine wichtige Voraussetzung für den notwendigen Wissenserwerb geschaffen. Am 1. Januar 2016 ist das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) in Kraft getreten.
Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungsfreistellung ist in anderen Ländern als „Bildungszeit“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Und so gehen Sie vor:
Informieren Sie sich, wie Arbeitnehmer Bildungsfreistellung nutzen können (Verfahren zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Arbeitnehmer können sich aus der „Liste der anerkannten Bildungsveranstaltungen“ ein Angebot auswählen.
Unsere NLP-Ausbildungen stehen hier:
www.bildungsfreistellung.de/bildungsveranstaltungen/ (in die Suchmaske, rechts, „perspektiven-Institut“ eingeben.)
Ein Formular (PDF) für den Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber finden Sie hier:
Dem Antrag an den Arbeitgeber fügen Sie unsere Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung bei.
Das entsprechende Schreiben finden Sie hier:
Die Anträge in den anderen Bundesländern auf Anerkennung als Bildungsurlaub werden derzeit noch bearbeitet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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